Hygienemonitoring
ZL-Hygienemonitoring – Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor oder in Blisterräumen
Im Rahmen des ZL-Hygienemonitorings wird die Keimbelastung verschiedener relevanter Oberflächen in den Räumlichkeiten der Apotheke bestimmt. Dabei kann die Überprüfung sowohl in den zur Herstellung nicht-steriler Arzneimittel genutzten Räumen stattfinden, als auch im Blisterraum der Apotheke. Um dem unterschiedlichen Aufbau beider Nutzungsbereiche gerecht zu werden, werden jeweils unterschiedliche Probenahmestellen überprüft.
Das Hygienemonitoring bietet eine gute Möglichkeit zur Effektivitätskontrolle der gemäß der Forderung nach § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) "Hygienemaßnahmen" selbst festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsvorgängen. In Blisterräumen wird das Hygienemonitoring gemäß den Empfehlungen des Aide-mémoire 07120211 "Maschinelles patientenindividuelles Verblistern von Arzneimitteln" durchgeführt und bewertet.
Überprüft wird die Keimbelastung folgender Probenahmestellen:
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				 Rezepturlabor: 
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				 Blisterraum: 
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Die Ermittlung der Keimzahlen erfolgt mit sogenannten Abklatschtests. Bei diesem im mikrobiologischen Umgebungsmonitoring häufig verwendeten Verfahren werden durch das Andrücken von Agarplatten Proben von den zu prüfenden Flächen genommen. Die Agarplatten haben eine leicht gewölbte Oberfläche, um einen besseren Kontakt zur Probenahmestelle zu ermöglichen. Des Weiteren enthalten sie Substanzen, die mögliche Rückstände von Desinfektionsmitteln auf den zu testenden Oberflächen inaktivieren, sogenannte Enthemmer. Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, sollten die zu testenden Räume zur Probenahme genauso vorbereitet sein, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Herstellung eines Tages in der Apotheke erfolgt. Nach dem Eintreffen der Platten im ZL werden die Platten unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und das beobachtete Keimwachstum ausgewertet. Zur Auswertung werden alle sichtbaren koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Platte gezählt.
Termine:
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				 Februar 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.01.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.02.2026  | 
		
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				 März 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.02.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.03.2026  | 
		
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				 April 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.03.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.04.2026  | 
		
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				 Mai 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.04.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.05.2026  | 
		
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				 Juni 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.05.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.06.2026  | 
		
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				 September 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.08.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.09.2026  | 
		
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				 Oktober 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.09.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.10.2026  | 
		
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				 November 2026  | 
			
				 Anmeldeschluss: 15.10.2026  | 
			
				 Prüfungsbeginn: 01.11.2026  | 
		
	Teilnahmegebühren: 
	Die Teilnahmegebühr beträgt 225,- Euro zzgl. USt. Zu jeder Teilnahme am Ringversuch werden die bei Leistungserbringung tagesaktuellen Frachtkosten in Rechnung gestellt, mind. jedoch 34,70 Euro zzgl. USt. Die Kosten für die zusätzliche Auswertung der Ersatzplatte für eine weitere Probenahmestelle werden mit 17,50 Euro zzgl. USt. in Rechnung gestellt.
Bei Interesse an einer zusätzlichen Überprüfung der Keimbelastung der Raumluft setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem gewünschten Teilnahmetermin mit dem ZL in Verbindung. Die Kosten für die Luftkeimsammlung betragen 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. USt.
